Für die Inanspruchnahme einer stationären oder ambulanten Therapie ist ein Überweisungsschein von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt bzw. Ihrer behandelnden Haus- oder Fachärztin erforderlich. Ohne ärztliche Zuweisung ist eine Behandlung aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar.
Diese Überweisung müssen Sie vor Beginn der Therapie von Ihrer Krankenkasse (ausgenommen KUF) bewilligen lassen. Im Rahmen der verordneten und genehmigten Leistungen werden die Behandlungsformen aus unserem umfassenden Therapieangebot auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Den von der TGKK angebotenen Behandlungsblock „physio Intensiv“ für ambulante traumatologisch-orthopädische Rehabilitation können Sie ebenfalls bei uns in Anspruch nehmen. Hierfür sind eine Überweisung durch Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin sowie eine vorherige Bewilligung bei der TGKK erforderlich.